Sonntag, 21. Februar 2016

Zu den Mitzwot (263- 308)

Verletzungen und Schäden

263. Eine Brüstung für das eigene Dach machen (5. Buch Mose 22:8).
264. Nichts liegenlassen, was verletzen könnte (5. Buch Mose 22:8).
265. Einen Verfolgten zu retten, auch auf Kosten des Lebens des Verfolgers (5. Buch Mose         25:12).
266. Keinen Verfolger schonen, sondern zu erschlagen, bevor er den Verfolgten erreicht               und umbringt, oder seine Blösse aufdeckt (5. Buch Mose 25:12).

Eigentum und Eigentumsrechte

267. Kein Feld im Land Israel auf Dauer verkaufen (3. Buch Mose 25:3).
268. Den Charakter des Freilandes (etwa die Städte) der Leviten oder deren Felder ändern;         nicht es auf Dauer zu verkaufen, sondern es kann jederzeit eingelöst werden (3. Buch           Mose 25:34).
269. Die Häuser, die innerhalb einer ummauerten Stadt verkauft werden, können innerhalb           eines Jahres eingelöst werden (3. Buch Mose 25:9).
270. Nicht Grundstücksgrenzen entfernen (5. Buch Mose 19:14).
271. Keinen Meineid zum Nachteil vom Eigentumsrecht eines anderen leisten (3. Buch                 Mose 19:11).
272. Nicht das Eigentumsrecht eines anderen fälschlicherweise leugnen (3. Buch Mose               19:11).
273. Sich niemals im Land Ägypten niederlassen (5. Buch Mose 17:16).
274. Kein Fremdeigentum stehlen (3. Buch Mose 19:11).
275. Ersetzen, was man gestohlen oder ergaunert hat (3. Buch Mose 5:23).
276. Gefundenes Fremdeigentum zurückgeben (5. Buch Mose 22:1).
277. Nicht so tun, als ob man das Fremdeigentum nicht gesehen hätte, um es auch nicht             zurückzubringen (5. Buch Mose 22:3).

Strafgesetze

278. Keinen Unschuldigen töten (2. Buch Mose 20:13).
279. Keinen Menschen von Israel entführen (2. Buch Mose 20:13).
280. Nicht mit Gewalt rauben (3. Buch Mose 19:13).
281. Nicht betrügen (3. Buch Mose 19:13).
282. Nicht begehren, was einem anderen gehört (2. Buch Mose 20:14).
283. Sich nicht danach sehnen, was einem anderen gehört (5. Buch Mose 5:18).
284. Keine bösen Gedanken und Anblicke frönen (4. Buch Mose 15:39).

Strafe und Wiedergutmachung

285. Der Gerichtshof soll das Todesurteil mit der Enthauptung mit dem Schwert                             aussprechen (2 Buch Mose 21:20; 3. Buch Mose 26:25).
286. Der Gerichtshof soll das Todesurteil durch Strangulation aussprechen (3. Buch Mose           20:10).
287. Der Gerichtshof soll das Todesurteil Pass durch das Verbrennen aussprechen (3. Buch         Mose 20:14).
288. Der Gerichtshof soll das Todesurteil durch Steinigung aussprechen (5. Buch Mose               22:24).
289. Die Leiche eines zum Tode Verurteilten hängen, der die Todesstrafe bekommen hat             (5. Buch Mose 21:22).
290. Die Leiche eines Hingerichteten soll nicht über Nacht auf dem Baum hängen bleiben  
         (5. Buch Mose 21:23).
291. Den Hingerichteten am selben Tag seiner Hinrichtung begraben (5. Buch Mose 21:23).
292. Kein Lösegeld von einem Mörder annehmen (4. Buch Mose 35:31).
293. Einem Asyl gewähren, der unabsichtlich getötet hat (4. Buch Mose 35:25).
294. Sechs Zufluchtsstätten für jene nennen, die unabsichtlich getötet haben (5. Buch Mose         19:3).
295. Nicht Lösegeld von einem nehmen, der unabsichtlich getötet hat, noch ihn vom Recht           auf Asyl zu entbinden (4. Buch Mose 35:32).
296. Die Kuh in der vorgeschriebenen Art und Weise köpfen als Sühne für einen Mord auf           der Strasse, wenn der Täter davon unentdeckt geblieben ist (5. Buch Mose 21:4).
297. Das Feld, wo der Hals einer Ferse gebrochen wurde, nicht pflügen noch säen (5. Buch         Mose 21:4).
298. Einen Dieb zur Zahlung einer Entschädigung zu verurteilen, oder in manchen Fällen             hingerichtet zu werden (2. Buch Mose 21:13; 2. Buch Mose 21:37; 2. Buch Mose 22:1).
299. Wer eine Körperverletzung verursacht hat, der soll finanzielle Entschädigung zahlen (2.         Buch Mose 18-19).
300. Eine Strafe von fünfzig Schekel auf den Verführer einer unbescholtenen Jungfrau                 im Zusammenhang mit anderen Regeln im Zusammenhang mit dem Fall anorden und           durchsetzen (2. Buch Mose 22:15-16).
301. Der Schänder einer unbescholtenen Jungfrau soll sie heiraten (5. Buch Mose 22:28-             29).
302. Wer ein Jungmädel vergewaltigt und es dann in Übereinstimmung mit dem Gesetz               geheiratet hat, der darf sich nicht von dem scheiden lassen kann (5. Buch Mose                   22:29).
303. Keine Strafe am Schabbat durchführen (2. Buch Mose 35:2).
304. Den Bösen durch die Zufügung von SSchlägen bestrafen (5. Buch Mose 25:2).
305. Nicht die vorgeschriebene Anzahl von Schlägen auf einen dazu Verurteilten                           überschreiten  (5. Buch Mose 25:3).
306. Dem verurteilten Täter nicht die vorgeschriebenen Strafen ersparen (5. Buch Mose               19:13).
307. Dem falschen Zeugen dasselbe zufügen, wie er dem Angeklagten zu schaden vorhatte         (5. Buch Mose 19:19).
308. Keinen bestrafen, der eine Straftat unter Zwang begangen hat (5. Buch Mose 22:26).

Quelle:

http://www.jewfaq.org/613.htm